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Jahreshauptversammlung März 2023

Am Donnerstag, den 23.03.2023 fand um 19:00 Uhr unsere ordentliche Mitgliederversammlung im Hotel am See statt.

Tagesordnung war:

  • Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  • Grußwort Harald Stadler, 1. Bürgermeister, Stadt Neutraubling
  • Grußwort Bernhard Jobst, 2. Bezirksvorsitzender, Verband Wohneigentum e.V.
  • Rückblick 2022 und Vorschau auf 2023
  • Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
  • Ehrungen langjähriger Mitglieder
  • Anträge und Verschiedenes
  • Vortrag: Erbrecht, Patientenverfügung, Vollmachten mit anschließender Diskussion,
    Brigitte Schießl, Rechtsanwältin
  • Sonstiges, Anträge

Der Vorsitzende H. Pinz eröffnete die Versammlung und begrüßte die anwesenden Mitglieder, Stadträte und Ehrengäste, sowie des Altbürgermeister H. Kiechle, der Vorstände der Partnervereine OGV und KGV. Er zeigte sich sehr erfreut über die große Anzahl der interessierten Besucher. H. Pinz dankte den Vorstandsmitgliedern und Helfern für ihre ehrenamtliche Tätigkeit und die vielen Stunden, die sie für das Wohl des Vereins kostenlos leisten. 

Nach einer kurzen Stellungnahme und dem Gedenken an die im vergangenen Jahr von uns gegangenen Mitglieder, übergab er an 1. Bürgermeister H. Stadler, der in seiner Ansprache das große Interesse an den "grünen" Vereinen und deren gute Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt hervorhob.

B. Jobst als nächster Redner überbrachte die Grüße des 1. Vorsitzenden Ott, der an dem Tag leider auf einer anderen Versammlung zugegen sein musste. B. Jobst informierte über das Ableben des Bundesvorsitzenden Manfred Jost, der als Mensch und Vorsitzender eine große Lücke hinterlassen würde. 

B. Jobst informierte auch über die Probleme, die Vereine nun mit ihren fest angestellten Mitarbeitern bekommen. Da kompetente Sekretariatskräfte rar sind, werden diese oft von gut zahlenden Firmen abgeworben. Der Verein kann da mit seinen begrenzten finanziellen Mitteln kaum gegenhalten. Die letzten Erhöhungen, angelehnt an den öffentlichen Dienst, würden schon enorme Anstrengungen bedeuten. Eine Beitragserhöhung müsse daher demnächst das finanzielle Loch wieder füllen. 

H. Pinz gab bekannt, dass der Verein die Erhöhung für dieses Mal abfangen könne und werde sie nicht an die Mitglieder weiterleiten.

Folgend auf diese Ausführung gab es den Bericht des Kassiers über die finanziellen Vorgänge des Jahres 2022 und der Empfehlung des Prüfers den Vorstand für dieses Jahr zu entlasten. Diese Empfehlung wurde einstimmig von den Mitgliedern angenommen.

Nach der Entlastung gab H. Pinz einen Ausblick auf Planungen für 2023. Es werden mehrere Kurzreisen angeboten, diese sind aber noch in Verhandlung mit dem Busunternehmer. Es werden aus Rationierungsgründen keine "Extratouren" generiert, sondern Fahrten aus dessen Katalog übernommen und angepasst. Die minimiert die Risiken und die Haftung für den Verein.

H. Pinz berichtete von seiner Recherche über Spenden des Vereins an Erdbebenopfer in der Region Umbrien/March/Latio 2016. Es zeigte sich erschreckend, wir wenig in der ländlichen Gegend nach beinahe 7 Jahren geschehen sei. Schuld sei hier die sehr träge Verwaltung, die Forderungen der EU-Kommissare und die Ideen der internationalen Projektgruppe. Es empfehle sich, bei Spenden besser kleine, "schlagkräftige" Organisationen vor Ort zu unterstützen. 

Man schritt nun zur Ehrung langjähriger Mitgliedschaften.
Bürgermeister Stadler, Stellv. Bezirksvorsitzender Jobst  und die Vorsitzenden nahmen die Ehrungen vor.
Stellvertretend für die 22 geladenen Mitglieder wurden M. Kühnlenz, M. Fähnrich, A. Götz, E. Harteis und K-H. Matz geehrt. Die SGN bedankt sich für die langjährige Treue zum Verein.

Frau Brigitte Schießl, Rechtsanwältin, sprach nun über Erbrecht und Vollmachten.

Sie zeigte die Vererbungsstrukturen auf, wer nach gesetzlicher Regelung Anteil an der Erbmasse haben würde. Maßgeblich sei auch der der Güterstand der Eheleute und das persönliche Testament, das Einzelheiten regeln könne. Abweichend von dieser Regelung könne ein notarieller Erbvertrag abgeschlossen werden. Ebenso sei es möglich, dass Eheleute ein gemeinschaftliches Testament notariell abschließen können, dieses werde aber vor dem Notar fixiert und sei aber wiederum nur vor dem Notar in beiderseitigem Einvernehmen änderbar. Sie sprach auch die Festlegung der Nacherbfolge, Ersatzerbschaft, das Berliner Testament und das Pflichtteilsrecht an.
Fr. Schießl empfahl dringend rechtzeitig eine Generalvollmacht für den Partner auszustellen, da sonst auf längere Zeit das Erbe richterlich stillgelegt würde und bei Unklarheiten längere Zeit verstreichen könne, bis das Erbe für die Berechtigten freigegeben werde. 
Das Erbrecht ist sicherlich ein komplexes Thema und sollte bei Unklarheiten durch einen Anwalt oder Sachverständigen beraten werden.
Nach diesem Vortrag, der viele Anwesende zu Fragen animierte, konnte Fr. Schießl in der folgenden Diskussion diese beantworten.

H. Pinz schloss die Versammlung um ca. 22:00 Uhr

 

 

Bild zur Meldung: Ehrung langjähriger Mitgliedschaften.