Herbstversammlung am 28.10.

11. 12. 2017

Am 28.10.2017 fand das diesjährige Herbstfest der Siedlergemeinschaft Neutraubling e.V. statt.

Der 1. Vorsitzende Helmut Pinz begrüßte die Anwesenden, namentlich den 1. Bürgermeister, Herrn

Heinz Kiechle, die ehemalige Bürgermeisterin Elonore Mayer, 3. Bürgermeisterin Gabriele Drallmer und die Damen und Herren des Stadtrates sowie die Vorsitzenden der beiden „grünen Neutraublinger Vereine“ Richard Irro (OGV) und Rudolf Müller (Kleingartenverein). Besonders herzlich begrüßte er darüber hinaus Herrn Stadtrat Armin Wagner, den Referenten des Abends.

 

Zunächst gab Helmut Pinz einen kurzen Rückblick über die Aktivitäten der SGN im vergangenen Jahr:

 

Er berichtete über die drei bereits erfolgten Ausflüge: Die Fahrt nach Veitshöchheim zur Landesgartenanstalt, sie war großartig. Es gab nur positive Rückmeldungen. Es folgte der Besuch der Bavaria Filmstudios. Leider war an diesem Tag das Wetter nicht so besonders. In jüngster Vergangenheit das Fischerfest in Aspach mit Besichtigung der früheren Braunkohlestätten.

 

Die Jahresplanung für 2017 sei weitgehend gediehen, so der Vorsitzende.

Im nächsten Jahr wird, wie mit dem OGV vereinbart, die SGN eine mehrtägige Reise anbieten. OGV-Mitglieder können sich selbstverständlich zu gleichen Konditionen beteiligen Als Ziel für die 6-tägige Reise vom 25.04. bis 30.04.2018 wurde der Lago Maggiore ausgewählt.

Helmut Pinz informierte über die große Reise in 2018. Ausdrücklich die Frühjahrszeit hat die Vorstandschaft favorisiert, da zu dieser Zeit die Natur dort sich von der schönsten Seite zeigt (Kamelienblüte).

 

Reiseroute:

Tag 1) Anreise an den Lago Maggiore

Tag 2) Halbtagesfahrt Borromäische Inseln inkl. Schifffahrt und Führung Palast Isola Bella

Tag 3)Tagesfahrt Verzasca Tal, Madonna del Sasso, Kameliengarten Locarno

Tag 4) Halbtagesfahrt Ortasee inkl. Schifffahrt Insel San Guilo

Tag 5) Halbtagesfahrt Lago-Maggiore-Express, Domodosola  - Locarno inkl. Schifffahrt Locarno – Verbania

Tag 6) Rückreise

 

Kosten für HP und Unterbringung im DZ 470,00  Euro; EZ-Aufschlag 90,00 Euro.

Nichtmitglieder können selbstverständlich an der Reise teilnehmen.  Der Aufschlag beträgt Euro 20,00 pro Person. Anmeldungen mit gleichzeitiger Anzahlung sind bis 31.01.2018 möglich. Flyer mit ausführlichen Informationen zu dieser Reise werden der Monatszeitung im Dezember beigelegt.

Schon während der Veranstaltung zeigten viele Gäste großes Interesse an dieser Reise.

 

Anschließend gab Helmut Pinz Informationen vom Landesverband Bayern bekannt.

U.a. berichtete er über die Popularklage, die vom Verband Wohneigentum - Landesverband Bayern e.V. und der Eigenheimerverband Bayern e.V.  beim Bayerischen Verfassungsgericht bezüglich der Straßenausbaubeiträge eingereicht wurden. Die Klage stützt sich auf ein Gutachten von Prof. Dr. Ludwig Gramlich. Ziel der Popularklage ist die Überprüfung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes, vor allem auch des neuen Art. 5b KAG, auf seine formelle und inhaltliche Übereinstimmung mit grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Anforderungen aus der Bayerischen Verfassung.

 

Helmut Pinz wies auf Probleme durch zu nahe Grenzbepflanzung hin. Schon im eigenen Interesse sollten die Mindestpflanzabstände eingehalten werden. Weiterhin sprach er die Räum- und Streupflicht in der kommenden Wintersaison an.

 

Es folgte das Grußwort des 1. Bürgermeisterns.

 

Beginnend mit einem Zitat von Sir Winston Churchill: „wir gestalten das Haus, die Häuser gestalten uns“ verwies der BM auf die aktuellen Themen und Ereignisse in unserer Stadt. Zuerst nahm er stolz Bezug auf den Stadtgarten, der gerade im Entstehen ist.  Heute sind die Pflanzen, Sträucher, Bäume und Blumen gepflanzt worden, schon im Frühjahr können wir die farbliche Pracht zum ersten Mal erleben.  Auch von der verkehrlichen Weiterentwicklung in Neutraubling wusste er erfreulich zu berichten. Er erwähnte in diesem Zusammenhang den gelungen Kreisverkehr in der Mangoldinger Straße. Mut machte er den Neutraublinger Bürgerinnen und Bürger insgesamt zu mehr Offenheit bei der Gestaltung ihrer Haus- und Gartenanlagen. Traurig ist es immer wieder zu sehen, so der Bürgermeister, dass die Menschen sich immer mehr mit großen, hohen Hecken, Zäunen und sogar Mauern umgeben. Er appellierte in seinem Grußwort für mehr Offenheit. „Lassen wir unsere Nachbarn ein stückweit teilhaben an unserem Leben und an der Schönheit unserer Gärten.   Leben wir miteinander!“

 

Dem Grußwort des Bürgermeisters folgte die Ehrung für vorbildliche Haus- und Gartenanlagen. Albert Götz und Gabriele Drallmer waren das Jahr über in Neutraubling unterwegs, um nach den ehrungswürdigen Haus- und Gartenanlagen Ausschau zu halten. Ca. 50 Mitglieder hatten sie besucht. Es waren sehr viele herrlich gestaltete Haus- und Gartenanlagen, die das Bewertungsteam Götz und Drallmer in Augenschein nehmen konnte. Die Auswahl fiel wieder einmal außerordentlich schwer. Gabriele Drallmer informierte über das Punktesystem und die anspruchsvollen Bewertungskriterien des Nutzgarten und Hauswettbewerbs.

 

Der 1. Bürgermeister Heinz Kiechle und die beiden Vorsitzenden Helmut Pinz und Andreas Homeier gratulierten den Auserwählten. Diese wurden mit einer Urkunde ausgezeichnet und erhielten einen schönen Blumentopf. Geehrt wurden die Anwesen der Familien:

Emanuel und Ingrid Fähnrich

Gerd und Else Fink

Siegfried und Elfriede Gödel

Otto Meichel

Richard Heller

Richard und Maria Irro

Rudolf und Monika Müller

Helmut Pinz

Gudrun und Walter Schwarz

Dietmar Wildner und Britta Elting-Wildner

Sabine Zink

 

Gespannt erwarteten die Anwesenden die Informationen von Fahrschullehrer Armin Wagner. Wollte doch jeder einmal für sich selber wissen, ob er heute noch in der Lage wäre, die Führerscheinprüfung auf Anhieb zu bestehen. Da hatte so mancher der Gäste schon seine Bedenken. Entwickelt doch jeder Verkehrsteilnehmer im Laufe der Zeit seinen eigenen Fahrstil, der nicht immer mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung in Einklang stehen muss. Kurzweilig und äußerst informativ gestaltete Armin Wagner seinen Vortrag. Viele Fragen rund um die Verkehrssicherheit wusste er dabei schlagfertig, humorvoll und äußerst kompetent zu beantworten. Und Fragen gestellt wurden sehr viele:

 

Beginnend mit § 1 der Straßenverkehrsordnung, dann seine Ausführungen:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht, so Armin Wagner.

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird, so sagt es das Gesetz.

Doch auf der Straße herrscht teilweise „Krieg“, könnte man meinen. Von Rücksichtnahme gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern, leider Gottes manchmal keine Spur.

Wie sieht es aus beim Überholen beispielsweise auf der Autobahn. Darf ich die akustische und oder Lichthupe betätigen? Bei dieser Frage gab es schon erste Zweifel bei den Anwesenden.

Beides ist verkehrsrechtlich erlaubt, um den Überholvorgang anzukündigen. Selbstverständlich darf man den Vordermann dabei nicht bedrängen und schon gar nicht nötigen. Der gesetzliche Mindestabstand ist immer einzuhalten.

 

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Hier verwies Armin Wagner im Besonderen auf die Vorschriften beim Bilden einer Rettungsgasse. Viele Menschen hätten früher von den Rettungsdiensten versorgt werden können, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer sich korrekt nach den Vorschriften verhalten hätten. Die Bilanz von dem was tagtäglich auf den Straßen passiert, ist sehr traurig. Zusätzlich dann noch das unmögliche Verhalten mancher Schaulustiger bei Unfällen. 

Das Gesetz hat bei der Bildung einer Rettungsgasse ganz klare Regeln aufgestellt: Die links fahrenden Fahrzeuge auf der Autobahn müssen ganz links fahren und alle anderen ganz nach rechts ausweichen. Wer sich daran nicht hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen und kassiert dabei auch noch Punkte.

Auch für Fahrradfahrer gibt es Vorschriften. Leider halten sich sehr viele Radfahrer nicht daran. Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch entsprechende Zeichen angeordnet ist.

 

Ist ein Fahrradweg vorhanden, muss der Radfahrer diesen auch nutzen. Wird man von der Polizei dabei erwischt, kann das Fehlverhalten ein Bußgeld zur Folge haben.  Bei einem Unfall ist mit Schlimmeren zu rechnen, da die Versicherungen meist die Schäden nicht bezahlen werden. 

 

Übrigens „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gilt auch für Radfahrer.

 

Wann dürfen Radfahrer den Bürgersteig zum Fahren benutzen?

Kinder bis zum 8 Lebensjahr müssen, bis zum 10 Lebensjahr dürfen den Bürgersteig benutzen Erlaubt ist das Benutzen dabei auch deren Begleitpersonen.

 

Ab welchem Lebensjahr darf man einen Kinderanhänger führen?

Ab dem 16. Lebensjahr ist das erlaubt. Maximal dürfen zwei Kinder im Fahrradanhänger befördert werden bis zum 7. Lebensjahr. Ausnahme besteht hier für behinderte Kinder.

 

Wie sieht es aus bei der Benutzung des Handys während der Autofahrt?

Das wird ab Oktober 2017 richtig teuer. Wird man beim Telefonieren mit dem Handy während der Autofahrt erwischt, so wird ein Bußgeld von 100,00 Euro fällig und schmerzhaft dabei auch noch, dass es dafür einen Punkt gibt.

 

Wie muss ich mich verhalten, wenn ein Schul- oder Linienbus vor mir an der Haltestelle stehen bleibt?

Wenn der Bus die Warnblickanlage eingeschaltet hat und sich der Haltestelle nähert, ist das Überholen verboten. Ansonsten darf mit Schritttempo vorbei gefahren werden. Es muss immer damit gerechnet werden, dass beispielsweise bei Schulbussen Kinder unvermittelt die Fahrbahn überqueren.

 

Wie sieht es in Deutschland aus mit der Winterreifenpflicht?

Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nicht, wie viele Verkehrsteilnehmer irrtümlich glauben, von Oktober bis März. Winterreifenpflicht besteht immer, wenn es Schnee und Glatteis, Reifglätte auf den Straßen gibt. Anders in Österreich: Hier ist die Winterreifenpflicht von November bis März jeden Jahres konkret geregelt.

 

Noch eine wichtige Information: Nicht mehr lange wird es dauern, bis wir - alle Jahre wieder - unsere Christbäume nach Hause schaffen.

Darf der Christbaum dabei nach außen aus dem Kofferraum stehen?

Ja, bis 1 mtr. ohne Kennzeichnung darf er das. Mit Kennzeichnung (rote Fahne 30 x 30 cm, bei Dunkelheit beleuchtet) darf der Baum für eine Fahrt von bis zu 100 km 3 Meter heraus stehen. Wenn der Baum weiter als 100 km transportiert werden soll, darf er nur 1,5 mtr. aus dem Fahrzeug ragen. Auf keinen Fall darf aber das Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt sein.

 

Grüne, gelbe, rote, blaue Plakette zum Schutz für die Umwelt

Im nächsten Jahr wird auch in Regensburg in der Innenstadt die „grüne Plakette“ eingeführt. Nur Fahrzeuge, die mit dieser Plakette ausgestattet sind, dürfen in bestimmte Zonen der Innenstadt fahren. Fahrzeuge, die ab 2012 für den Verkehr zugelassen wurden, besitzen diese Plakette. Fahrzeuge älteren Baujahrs können beim TÜV bei Tauglichkeit die grüne Plakette erhalten.

 

Vorfahrt rechts vor links gilt nicht bei Grundstücksausfahrten, abgesenkten Bordsteinen oder Spielstraßen, sowie Feld,- Wald,- und Wiesenwegen.

Auch darf  in falscher Fahrtrichtung nicht geparkt werden.

Diese und noch viele, viele Fragen, auch aus Neutraublinger Verkehrssituationen, beantwortete der erfahrene Fahrschullehrer Armin Wagner,  Inhaber der Fahrschule Branse & Wagner den wissbegierigen Gästen sehr gerne.

 

Nach dem offiziellen Programm sorgte Lothar Wagner mit seiner Steirischen und Franz Lang musikalisch für die gute Stimmung. Sie verstanden es wieder einmal ausgezeichnet, die Gäste bei guter Laune zu halten. Der schöne Abend ging leider viel zu schnell vorbei. Ein herzliches Dankeschön an unsere Gäste und an alle, die zum Gelingen dieses schönen Abends beigetragen haben.

 

Gabriele Drallmer

- Schriftführerin

 

Bild zur Meldung: Herbstversammlung am 28.10.